Die Gliederung der Elemente für Herstellungskosten erfolgt nach deutscher Norm DIN 276 „Kosten im Bauwesen“. Diese gliedert die in Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entstehenden Kosten in die Kostengruppen (KGR) 1 – 7.
Die Baukosten des Gebäudes werden in den KGR 300 Baukonstruktion und 400 Technische Anlagen zusammengefasst. Die zweite Stelle der KGR 300 bezeichnet die einzelnen Bauteile der Konstruktion z.B. 330 Außenwand, 340 Innenwand, oder der Technischen Anlagen z.B. 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen. Die dritte Stelle der KGR unterteilt das Bauteil in Schichten, z.B. 345 Innenwandbekleidung oder Komponenten z.B. 421 Wärmeerzeugungsanlagen. Die Daten sind unter „Stammdaten Elemente“ abgelegt.
Grobelemente setzen sich aus Feinelementen zusammen. Da die Mengenerfassung eines Bauobjekts nicht normengemäß geregelt ist, orientieren sich die angenommenen Verhältnisse an der DIN 277 und den Erfassungsregeln der EnEV. Dies bedeutet, dass die Außenkanten des Gebäudes die Basis der Mengeermittlung darstellen. Dabei muss das Grobelement die Reduzierung von Innenbauteilschichten durch Eckverschneidung oder die Reduzierung der Fußbodenflächen durch Konstruktionsbauteile berücksichtigen. Dies erfolgt nach statistischen Annahmen und wird im Anteilsfaktor dokumentiert.
LEGEP kann jede Maßnahme am Gebäude in Hinblick auf unterschiedliche Krieterien z.B. Energie, Ökologie und Kosten durch die getrennte Berechnung aufzeigen und die Zusammenhänge im Präsentationsprogramm grafisch verdeutlichen.
Die bisherigen Plausibilitätsprüfungen haben eindeutig gezeigt, daß Gebäude mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen positiv bewertet werden. Problematisch ist allerdings, daß zum Teil die Datenlage in den Rechtsverordnungen es nicht möglich macht, die spezielle ökologische Qualität eines Gebäudes abzubilden. Zum Beispiel weist die LAGA-Verordnung keinerlei Kategorie Kompostierung auf, so daß Holz in dieselbe Kategorie wie Polystyrol als Abfall fällt. Hier wurde die Datenbank um neue Einstufungen erweitert.