Auf welche Rechenregeln basiert sich die Wärmeberechnung in LEGEP?

Die Rechenregeln entsprechen der geltenden EnEV bzw. der jeweiligen zusätzlichen Verordnung. Für den Nichtwohnungsbau gelten die Regeln der DIN V18599. Es ist die rechtskonforme EnEV-Berechnung mit dem verkürzten Standardverfahren und dem Monatsbilanzverfahren möglich.

Die Wärmebrückenbeiwerte können entsprechend der Verordnung ausgewählt werden (Keine Berücksichtigung, Berücksichtigung der Planungsbeispiele nach DIN). Eine freie Konfiguration der Wärmebrückenverluste ist ebenfalls möglich.

Das Element „Blower-Door-Test“ im Projekt veranlasst die Berücksichtigung des Bonus im Rechenvorgang.

Im Modul Wohnungsbau ist außer der rechtskonformen EnEV-Berechnung eine bedarfskonforme Berechnung möglich durch Angabe der Haushaltsgrößen.

In der Berechnung des Nichtwohnungsbaus nach DIN 18599 sind Zonierungen mit spezifischen Nutzungsprofilen möglich. Dafür können unter anderem folgende spezifische Randbedingungen geändert werden:

  • Innentemperatur
  • Luftwechselrate
  • Büronutzungsdauer.

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