Welche Herkunft haben die Bedarfswerte für Heizung, Warmwasser, Strom und Brauchwasser für Nichtwohnungsbauten?

Der Bedarf an elektrischem Strom und Warmwasser wird im NWB nach Auswahl der Bauwerksnutzung automatisch festgelegt. Der Kaltwasserbedarf wird nach statistischen Annahmen für die unterschiedlichen Nutzungen festgelegt, die verschiedenen Literaturquellen entnommen wurden (IÖR Texte 103,VDI 3807, LEE des IWU, Pistohl, Handbuch der Gebäudetechnik, SIA 380/4). Die Zuordnung der statistischen Angaben erfolgt durch die Auswahl der Bauwerksnutzung (Wohnung, Büro usw.).

Welche Veränderungsmöglichkeit gibt es für die Bedarfswerte für Wohnungsbauten?

Beim Wohnungsbau können durch Angaben der Bewohner (Haushaltsangaben) der Bedarf an Warmwasser und Strom zusätzlich berücksichtigt werden. Dadurch werden die Angaben der EnEV überschrieben. Die Bandbreite der Angaben in diesen Quellen wird insofern berücksichtigt, als der Anwender niedrigen, normalen oder hohen Verbrauch auswählen kann. Die Bedarfshöhe pro Serviceeinheit wird bei der Auswahl der Verbrauchsintensität angezeigt.

Die Bandbreite der Angaben in diesen Quellen wird insofern berücksichtigt, als der Anwender niedrigen, normalen oder hohen Bedarf auswählen kann. Die Bedarfshöhe pro Serviceeinheit wird bei der Auswahl der Bedarfsintensität angezeigt.

Die Wahl des Bedarfs hat z.Z. keinen Einfluss auf die Elementauswahl bzw. umgekehrt.

In Zukunft soll sowohl eine Veränderung der statistischen Bedarfswerte möglich sein, als auch eine Berechnung auf der Basis ausgewählter Elemente erfolgen.

Welche Herkunft haben die Bedarfswerte für Heizung, Warmwasser, Strom und Brauchwasser für Wohnungsbauten?

Der Bedarf an elektrischem Strom für die technischen Anlagen (Pumpen) wird ebenso wie der Warmwasserbedarf durch die EnEV festgelegt.

Bei Angabe der Haushaltsgrößen im Wohnungsbau wird der zusätzliche Bedarf der verschiedenen Medien (Brauchwasser, elektrischer Strom Beleuchtung) verschiedenen Literaturquellen entnommen wurden (IÖR Texte 103,VDI 3807, LEE des IWU, Pistohl, Handbuch der Gebäudetechnik, SIA 380/4). Die Berechnung beruht auf diesen statistisch begründeten  Angaben.

Auf welche Rechenregeln basiert sich die Wärmeberechnung in LEGEP?

Die Rechenregeln entsprechen der geltenden EnEV bzw. der jeweiligen zusätzlichen Verordnung. Für den Nichtwohnungsbau gelten die Regeln der DIN V18599. Es ist die rechtskonforme EnEV-Berechnung mit dem verkürzten Standardverfahren und dem Monatsbilanzverfahren möglich.

Die Wärmebrückenbeiwerte können entsprechend der Verordnung ausgewählt werden (Keine Berücksichtigung, Berücksichtigung der Planungsbeispiele nach DIN). Eine freie Konfiguration der Wärmebrückenverluste ist ebenfalls möglich.

Das Element „Blower-Door-Test“ im Projekt veranlasst die Berücksichtigung des Bonus im Rechenvorgang.

Im Modul Wohnungsbau ist außer der rechtskonformen EnEV-Berechnung eine bedarfskonforme Berechnung möglich durch Angabe der Haushaltsgrößen.

In der Berechnung des Nichtwohnungsbaus nach DIN 18599 sind Zonierungen mit spezifischen Nutzungsprofilen möglich. Dafür können unter anderem folgende spezifische Randbedingungen geändert werden:

  • Innentemperatur
  • Luftwechselrate
  • Büronutzungsdauer.

Kann den Anwender neue Elemente mit eigenen bauphysikalischen Angaben ausstatten?

Es können eigene Elemente mit Baustoffen und Angaben zu Flächenanteilen und Schichtenfolge ausgestattet werden. Für die exakte Berechnung dieser neuen oder geänderten Elemente wird keine Gewähr übernommen, da der Anwender auch Fehleingaben durchführen kann.

Es muss darauf geachtet werden, dass nur Positionen mit „E“- Kennzeichnung verwendet werden. Dies bedeutet, dass diese Position mit Daten versehen ist, die eine weitere Verwendung in den Modulen „Wärme und Energie“ und „Ökobilanz“ ermöglichen.